Kostruktions-Rohr / Deko-Rohr
Der Unterschied zwischen „DEKO-Rohr“ und „Konstruktionsrohr“
Konstruktionsrohr ( WAZ 3.2 ) nach DIN EN 10204
- Für den bauaufsichtlichen Bereich und Absturzsicherungen GEEIGNET !!-
Konstruktionsrohre sind nach der Herstellung gebeizt und formiert geschweißt und/oder mit Folie gewalzt und formiert geschweißt. Sie entsprechen der allgemeinen Zulassung für Edelstahl rostfrei im Bauwesen Z-30.3-6 vom 5. Dez 2003. Somit entsprechen sie der Bauregelliste Teil A und dürfen eine Ü/CE Kennzeichnung erhalten. Sie sind ebenso Konform der DIN EN 18800-7 und der TRAV hergestellt.
Ein „Konstruktionsrohr“ weißt ein Rohrchargengebundenes Zeugnis 3.1 oder 3.2 auf, welches über chemische und physikalische Werte der Rohrcharge verfügt die hier angeboten / geliefert wird. Die Zuordnung zum jeweils gelieferten Rohr und zum Zeugnis sollte zweifelsfrei gewährleistet sein. Die Herstellung von Konstruktionsrohr wird zudem überwacht. Die Rohre weißen einen Werkstoff und Herstellerstempel in der Nut auf.
ACHTUNG: Das Zubehör - Rohrfittings, Universalverbinder, Kappen, Wandhalter, etc. ist NUR mit WAZ 3.2, Herstellerqualifikation, etc. erhältlich da diese Teile aus dem „Konstruktionsrohr“ gefertigt sind bzw. lt. allgemeiner Zulassung für Edelstahl rostfrei Z.30-6 hergestellt werden.
Das Rohrprofil (je nach Abmessung) ist hergestellt nach den Vorgaben der Zulassung Z-30.3-6 vom 5. Dez 2003, der Bauregelliste Teil A sowie nach DIN 18800-7 und den gültigen DIN Vorschriften. Ü/CE-Kennzeichnung ist auf Wunsch möglich.
Es besteht die Möglichkeit ein Zeugnis 3.2 EN 10204 der LGA Nürnberg/SLV Muc für diese Rohrprofile zu erhalten. Das Rohrprofil ist somit für bauaufsichtliche Zwecke und für den öffentlichen Bau geeignet. Siehe Zulassung Z-30.3-6 ( Absturzsicherungen lt. TRAV )
Aber auch im privaten Bau sollten Sie Geländer erstellen, die den technischen Regeln entsprechen und diese erfüllen.
Wir bieten auch -GÜNSTIGERE- Rohre OHNE zulassungskonforme Herstellung an!
( DEKO-Rohr - NICHT für bauaufsichtliche Zwecke und öffentliche Bauten geeignet! )
Wettbewerbsrohr ist meistens ein DEKO-Rohr mit WAZ 2.2 und nicht gebeizt oder formiert geschweißt ! Bitte achten Sie darauf was Sie vergleichen ! Verspochen wird oft viel !
Sie erkennen unsere KONSTRUKTIONS- und DEKO-Rohre an der Stempelung in der Nut.
DEKO-ROHR ( WAZ 2.2 ) nach DIN EN 10204
- NICHT für den bauaufsichtlichen Bereich und Absturzsicherungen geeignet !! -
Deko-Rohre verfügen NICHT über die geforderten Papiere und Prüfungen wie sie im überwachten Bauwesen vorrausgesetzt werden. DEKO-Rohre werden vornehmlich ohne Formierung und/oder ohne Folie beim Walzvorgang sowie ohne nachträglichen beizen hergestellt. Sie entsprechen nicht der Zulassung Z-30.3-6 vom 5. Dez 2003 von Edelstahl rostfrei im Bauwesen.
Eine Ü/CE Kennzeichnung kann für diese Rohre NICHT ausgestellt werden. Sie entsprechen nicht der Bauregelliste Teil -A-. Die Herstellung von DEKO-Rohr wird NICHT überwacht !
Mit der Bescheinigung WAZ 2.2 wird ausschließlich die Richtigkeit und Übereinstimmung von Bestellung und Ware bescheinigt. Weiterhin wird bescheinigt, welche chemische und physikalische Zusammensetzung Edelstahl im "Allgemeinen" hat. Nicht im speziellen Fall der getätigten Lieferung ! Eine Zuordnung von gelieferter Ware zu geforderter Ware ist i.d.R. nicht möglich d.h. dass eine Werkstoffbestimmung nicht eindeutig zugeordnet werden kann. Die REC GmbH stempelt auch die DEKO-Rohre mit dem Herstellerkennzeichen und dem Werkstoff.
Konstruktionsrohr ( WAZ 3.2 ) nach DIN EN 10204
- Für den bauaufsichtlichen Bereich und Absturzsicherungen GEEIGNET !!-
Konstruktionsrohre sind nach der Herstellung gebeizt und formiert geschweißt und/oder mit Folie gewalzt und formiert geschweißt. Sie entsprechen der allgemeinen Zulassung für Edelstahl rostfrei im Bauwesen Z-30.3-6 vom 5. Dez 2003. Somit entsprechen sie der Bauregelliste Teil A und dürfen eine Ü/CE Kennzeichnung erhalten. Sie sind ebenso Konform der DIN EN 18800-7 und der TRAV hergestellt.
Ein „Konstruktionsrohr“ weißt ein Rohrchargengebundenes Zeugnis 3.1 oder 3.2 auf, welches über chemische und physikalische Werte der Rohrcharge verfügt die hier angeboten / geliefert wird. Die Zuordnung zum jeweils gelieferten Rohr und zum Zeugnis sollte zweifelsfrei gewährleistet sein. Die Herstellung von Konstruktionsrohr wird zudem überwacht. Die Rohre weißen einen Werkstoff und Herstellerstempel in der Nut auf.
ACHTUNG: Das Zubehör - Rohrfittings, Universalverbinder, Kappen, Wandhalter, etc. ist NUR mit WAZ 3.2, Herstellerqualifikation, etc. erhältlich da diese Teile aus dem „Konstruktionsrohr“ gefertigt sind bzw. lt. allgemeiner Zulassung für Edelstahl rostfrei Z.30-6 hergestellt werden.
Das Rohrprofil (je nach Abmessung) ist hergestellt nach den Vorgaben der Zulassung Z-30.3-6 vom 5. Dez 2003, der Bauregelliste Teil A sowie nach DIN 18800-7 und den gültigen DIN Vorschriften. Ü/CE-Kennzeichnung ist auf Wunsch möglich.
Es besteht die Möglichkeit ein Zeugnis 3.2 EN 10204 der LGA Nürnberg/SLV Muc für diese Rohrprofile zu erhalten. Das Rohrprofil ist somit für bauaufsichtliche Zwecke und für den öffentlichen Bau geeignet. Siehe Zulassung Z-30.3-6 ( Absturzsicherungen lt. TRAV )
Aber auch im privaten Bau sollten Sie Geländer erstellen, die den technischen Regeln entsprechen und diese erfüllen.
Wir bieten auch -GÜNSTIGERE- Rohre OHNE zulassungskonforme Herstellung an!
( DEKO-Rohr - NICHT für bauaufsichtliche Zwecke und öffentliche Bauten geeignet! )
Wettbewerbsrohr ist meistens ein DEKO-Rohr mit WAZ 2.2 und nicht gebeizt oder formiert geschweißt ! Bitte achten Sie darauf was Sie vergleichen ! Verspochen wird oft viel !
Sie erkennen unsere KONSTRUKTIONS- und DEKO-Rohre an der Stempelung in der Nut.
DEKO-ROHR ( WAZ 2.2 ) nach DIN EN 10204
- NICHT für den bauaufsichtlichen Bereich und Absturzsicherungen geeignet !! -
Deko-Rohre verfügen NICHT über die geforderten Papiere und Prüfungen wie sie im überwachten Bauwesen vorrausgesetzt werden. DEKO-Rohre werden vornehmlich ohne Formierung und/oder ohne Folie beim Walzvorgang sowie ohne nachträglichen beizen hergestellt. Sie entsprechen nicht der Zulassung Z-30.3-6 vom 5. Dez 2003 von Edelstahl rostfrei im Bauwesen.
Eine Ü/CE Kennzeichnung kann für diese Rohre NICHT ausgestellt werden. Sie entsprechen nicht der Bauregelliste Teil -A-. Die Herstellung von DEKO-Rohr wird NICHT überwacht !
Mit der Bescheinigung WAZ 2.2 wird ausschließlich die Richtigkeit und Übereinstimmung von Bestellung und Ware bescheinigt. Weiterhin wird bescheinigt, welche chemische und physikalische Zusammensetzung Edelstahl im "Allgemeinen" hat. Nicht im speziellen Fall der getätigten Lieferung ! Eine Zuordnung von gelieferter Ware zu geforderter Ware ist i.d.R. nicht möglich d.h. dass eine Werkstoffbestimmung nicht eindeutig zugeordnet werden kann. Die REC GmbH stempelt auch die DEKO-Rohre mit dem Herstellerkennzeichen und dem Werkstoff.


